Marderfang erlaubt

Ist es erlaubt den Marder zu fangen?

Grundsätzlich ist das Fangen und Töten von Mardern nur mit einer Jagderlaubnis erlaubt. Das gleiche gilt für das Stellen von Fallen, hierfür muss in den meisten Bundesländern zusätzlich ein Lehrgang besucht werden und die nötige Fachkenntnis zur Fallenjagd nachgewiesen werden. Für Privatpersonen heißt dies, dass auch zum Aufstellen von Fallen ein entsprechender Fallenlehrgang zum Erhalt eines Fallenscheines besucht werden muss. Ansonsten ist die Fallenjagd nur Jägern und Fachkundigen erlaubt.

Diese Regelungen dienen dem Tierschutz, sollen aber auch verhindern, dass Menschen sich bei der Jagd verletzen. In der Regel werden die Tiere aber nur gefangen und an einem anderen Ort wieder freigesetzt. Eine Tötung ist nur mit einem Grund möglich. Dieser wäre gegeben, wenn das Tier sich in der Falle verletzt hat oder schwer krank ist. Das Fangen eines Marders, sollte daher nur mit fachkundiger Hilfe versucht werden. So können Verstöße gegen das Tierschutzgesetz oder die Bestimmungen der Schonzeit von Beginn an verhindert werden. Ein solcher Verstoß ist kein Kavaliersdelikt, auch wenn er oft als solcher angesehen wird und kann sehr teuer werden. Im Wiederholungsfall droht sogar eine Haftstrafe, insbesondere dann, wenn Wilderei unterstellt werden kann.

Wann darf ein Marder nicht gefangen werden?

Auch wenn Marder in Deutschland nicht bedroht sind, gibt es Zeiten, in denen sie nicht gejagt oder gefangen werden dürfen. Diese Zeit nennt sich Schonzeit und geht vom 1. März bis zum 15 Oktober. Grund dafür ist, dass Marder in dieser Zeit ihre Jungen aufziehen und diese ohne das Muttertier verhungern würden. In dieser Zeit dürfen Marder nur gejagt werden, wenn sie eine Gefahr für den Menschen darstellen, wie zum Beispiel bei einem Tollwutbefall. Das Zerstören von Bremsschläuchen gilt nicht als Grund, die Tiere jagen oder fangen zu dürfen.

Paarungszeit
In der Zeit von März bis Oktober findet die Fortpflanzung beim Steinmarder statt. Der Tierschutz hat während dieser Zeit absoluten Vorrang.

Welche Fallenarten gibt es?

Es gibt zwei Arten von Fallen: Zum einen gibt es Lebendfallen und zum anderen Totschlagfallen (auch Schlagfallen genannt). Bei Mardern haben Privatpersonen aber nur mit Lebendfallen zu tun. Totschlagfallen sind in Deutschland zur Marder Jagd verboten, von Ausnahmeregelungen abgesehen. Diese Ausnahmen greifen aber nur in den seltensten Fällen. Grund dafür ist auch, dass nicht nur das gejagte Tier in einer Totschlagfalle umkommen kann, sondern auch andere Tiere. Daher werden Sie wenn überhaupt in Berührung mit Lebendfallen kommen. In Lebendfallen werden die Tiere mit einem Köder gelockt, eingesperrt und dann außerhalb des eigenen Reviers wieder ausgesetzt.

Reviergröße eines Marders

Männchen haben deutlich größere Reviere als die Weibchen. Außerdem wird die Reviergröße durch das Nahrungsangebot, aber auch die Marderdichte bestimmt. Das durchschnittliche Revier eines Weibchens ist in der Regel mindestens 12 Hektar und maximal 120 Hektar groß. Männchen bevorzugen Reviere, die bis zu 240 Hektar groß sind. Wobei so große Reviere die Ausnahme sind, meist sind auch die Reviere von Männchen nicht größer als 180 Hektar.

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